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Die Inhalte der MKP Invest Gesellschaft mbH-Webseite dienen ausschließlich zur Information und stellen – sowohl nach österreichischem als auch nach ausländischem Kapitalmarktrecht – weder ein Angebot, noch eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung oder einen steuerlichen Rat dar. Jede konkrete Veranlagung sollte erst nach einem Beratungsgespräch erfolgen.
MKP Invest Gesellschaft mbH ist bei der Recherche der auf ihrer Webseite publizierten Informationen wie auch bei der Auswahl der von ihr verwendeten Informationsquellen um größtmögliche Sorgfalt bemüht. Trotzdem kann MKP Invest Gesellschaft mbH keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen bzw. Informationsquellen übernehmen.
MKP Invest Gesellschaft mbH haftet in keinem Fall für Verluste oder Schäden gleich welcher Art (einschließlich Folge- oder indirekter Schäden oder entgangenem Gewinn), die durch oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die MKP Invest Gesellschaft mbH-Webseite, dem Aufruf, der Nutzung oder der Abfrage ihrer Inhalte oder mit den auf der MKP Invest Gesellschaft mbH-Webseite eingerichteten Verknüpfungen mit Webseiten oder URLs anderer Betreiber entstehen könnten.
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Beschwerdemöglichkeiten
Gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben haben Wertpapierfirmen Grundsätze für das Beschwerdemanagement festzulegen, die von der Geschäftsleitung zu beschließen sind und eindeutige, genaue und aktuelle Informationen über das Verfahren zur Abwicklung von Beschwerden enthalten müssen.
Sollte ein Privatkunde Grund zur Beschwerde über MKP Invest Gesellschaft mbH, deren Mitarbeiter oder Dienstleistungen haben, kann die Beschwerde schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an Frau Mag. Martina Pokorny übermittelt werden:
MKP Invest Gesellschaft mbH
Wallnerstraße 3/26, 1010 Wien
Tel: +43 1 532 36 27
Fax: +43 1 532 36 27 – 89
Mail: office@mkpinvest.com
Der Kunde wird umgehend informiert werden, wie mit seiner Beschwerde verfahren wird. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die Streitbeilegungsstelle gemäß AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) sowie auf die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen, hinweisen.
Veröffentlichung gemäß § 185 Börsegesetz 2018
§ 185 Börsegesetz 2018:
(1) Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben entweder die Anforderungen gemäß Z 1 und 2 zu erfüllen oder eine unmissverständliche und mit Gründen versehene Erklärung öffentlich bekannt zu geben, warum sie sich dafür entschieden haben, eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht zu erfüllen:
1. Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben eine Mitwirkungspolitik auszuarbeiten und sie öffentlich bekannt zu machen, in der beschrieben wird, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren. In der Mitwirkungspolitik ist zu beschreiben,
a. wie sie die Gesellschaften, in die sie investiert haben, hinsichtlich wichtiger Angelegenheiten überwachen, auch in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance,
b. wie sie Dialoge mit Gesellschaften führen, in die sie investiert haben,
c. wie sie Stimmrechte und andere mit Aktien verbundene Rechte ausüben,
d. wie sie mit anderen Aktionären zusammenarbeiten,
e. wie sie mit einschlägigen Interessenträgern der Gesellschaften, in die sie investiert haben, kommunizieren und
f. wie sie mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit ihrem Engagement umgehen.
2. Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben jährlich öffentlich bekannt zu machen, wie ihre Mitwirkungspolitik umgesetzt wurde, einschließlich einer allgemeinen Beschreibung ihres Abstimmungsverhaltens, einer Erläuterung der wichtigsten Abstimmungen und ihres Rückgriffs auf die Dienste von Stimmrechtsberatern. Sie haben öffentlich bekannt zu machen, wie sie Stimmen in Hauptversammlungen von Gesellschaften abgegeben haben, an denen sie Aktien halten. Von einer solchen Bekanntmachung können Abstimmungen ausgenommen werden, die wegen des Gegenstands der Abstimmung oder wegen des Umfangs der Beteiligung an der Gesellschaft unbedeutend sind.
(2) Die in Abs. 1 genannten Informationen haben auf der Website des institutionellen Anlegers oder Vermögensverwalters kostenfrei verfügbar zu sein. Setzt ein Vermögensverwalter die Mitwirkungspolitik, einschließlich der Stimmabgabe, im Namen eines institutionellen Anlegers um, so hat der institutionelle Anleger darauf zu verweisen, wo die betreffenden Informationen über die Stimmabgabe vom Vermögensverwalter veröffentlicht wurden.
(3) Die für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter geltenden Bestimmungen zu Interessenkonflikten, einschließlich Art. 14 der Richtlinie 2011/61/EU, Art. 12 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 14 Abs. 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/65/EG und ihre jeweiligen Durchführungsbestimmungen sowie Art. 23 der Richtlinie 2014/65/EU finden auch auf Mitwirkungstätigkeiten Anwendung.
MKP Invest wird durch Vermögensverwaltungs-, Beratungs- und Vermittlungsverträge mit Einzelkunden nicht als Stimmrechtsvertreter beauftragt. Daher nimmt MKP Invest grundsätzlich nicht an Hauptversammlungen, Anteilsinhaber-, Gläubigerversammlungen und sonstigen Veranstaltungen mit Abstimmungen bezüglich im Rahmen der Vermögensverwaltung auf Einzelkundenbasis eingesetzter Finanzinstrumente teil, es sei denn, MKP Invest wird durch Kunden gesondert beauftragt. Jeder Kunde kann daher grundsätzlich seine Stimm- und weiteren Rechte bezüglich gehaltener Finanzinstrumente uneingeschränkt selbst ausüben bzw. sich hierbei vertreten lassen.
Die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH hat als Verwalter, der von MKP Invest beratenen Investmentfonds eine Aktionärsrechte Policy verfasst, in welcher u.a. die europäische Aktionärsrechte-Richtlinie umgesetzt wird, die für die MKP Invest verbindlich ist: In der gegenständlichen Policy („Grundsätze zur Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen der LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.“ sind auf https://www.llbinvest.at/de/rechtliche-hinweise/rechtliche-bedingungen abrufbar) wird u.a. geregelt, dass die Kapitalanlagegesellschaft grundsätzlich dann an Hauptversammlungen teilnimmt, wenn über alle ihre Fonds eine 3%-Grenze (am jeweiligen Kapital einer Aktiengesellschaft, dessen Aktien an einer anerkannten EU/EWR-Börsen notieren) erreicht bzw. überschritten wird. Bei dieser Abstimmung lässt sich die KAG von einem Stimmrechtsberater servicieren.
MKP Invest verfolgt und überwacht Gesellschaften, in die investiert wird, über allgemein zugängliche Informations- und Kommunikationskanäle. Grundsätzlich wird nicht mit anderen Aktionären zusammengearbeitet oder direkt mit Interessenträgern der jeweiligen Gesellschaften kommuniziert. Im Bedarfsfall werden Gesellschaften über die jeweilige Investor Relations Abteilung kontaktiert.
MKP Invest ist darauf bedacht, ihre Dienstleistungen immer im bestmöglichen Interesse des Kunden zu erbringen. Zu diesem Zweck hat MKP Invest Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten sollen, dass sich Interessenkonflikte zwischen ihr, ihrer Geschäftsleitung, ihren Beschäftigten, Kooperationspartnern und ihren Kunden oder zwischen den Kunden untereinander nicht negativ auf die Interessen des Kunden auswirken. Auf Grundlage des WAG sowie von europäischen Richtlinien verfolgt MKP Invest einen dreistufigen Ansatz im Umgang mit Interessenskonflikten: Das Vorgehen ist in das Identifizieren von Interessenkonflikten, das Vorbeugen von Interessenkonflikten und das Offenlegen von Interessenkonflikten unterteilt.
Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088
Einleitung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 bildet die Grundlage für die Erteilung der folgenden Informationen. Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ und sog. „Finanzberater“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Portfolioverwalter einerseits und als Anlageberater andererseits sind wir gemäß der genannten Verordnung sowohl als Finanzmarktteilnehmer (bei Portfolioverwaltung) als auch als Finanzberater (bei Anlageberatung) in oben genanntem Sinne tätig. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen – nach Maßgabe der jeweils erbrachten Dienstleistungsart – unsere Offenlegungen gemäß der genannten Verordnung sowohl für die Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer, als auch für die Eigenschaft als Finanzberater umfassen.
Wir sind bestrebt, Ihnen die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments zu erteilen. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so können Sie sich gerne an uns wenden:
MKP Invest Gesellschaft mbH
Wallnerstraße 3/26, 1010 Wien
Tel: +43 1 532 36 27
Fax: +43 1 532 36 27 – 89
Mail: office@mkpinvest.com
Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung mit tatsächlichen oder potenziell wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert von Investitionen und damit letztlich auf den Wert von Finanzprodukten (einschließlich Portfolios).
Als professioneller Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ist uns die Relevanz dieser Risiken sowie die Wichtigkeit, in Bezug auf solche Risiken eine klare Strategie zu haben, selbstverständlich bewusst.
Nachhaltigkeit ist daher ein wichtiges Kriterium im Rahmen unseres Investmentprozesses; das Portfolio Management Team der MKP Invest hat für unsere Investoren ein ethisches/nachhaltiges Investmentkonzept entwickelt. Wir sehen ethische/nachhaltige Investments insbesondere als eine positive Auswahl zukunftsträchtiger und verantwortungsvoller Investments, wodurch gleichzeitig Reputations-, Klage-, Ereignis- und Regulierungsrisiken reduziert werden können. Gerade bei längerfristig ausgelegten Veranlagungen ergeben sich darüber hinaus Renditevorteile durch das Nutzen von Wettbewerbsvorteilen ethischer Unternehmen.
Nachhaltigkeitskonforme Vergütungspolitik
Unser Unternehmen verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern.
Unsere Vergütungspolitik entspricht aber auch dem Nachhaltigkeitsgedanken: Sie enthält keinerlei Regelungen, die nicht in Einklang mit unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stünden. Im Folgenden der diesbezügliche Auszug aus unserer
Vergütungspolitik
„Die Vergütungspolitik steht in Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere unserer diesbezüglichen Strategie, zumal sie – aus Sicht ex ante – keine Inhalte aufweist, die diesbezügliche negative Auswirkungen zur Folge haben könnten.“
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
In Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl im Rahmen unserer Portfolioverwaltung, als auch im Rahmen unserer Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.
Das vom Portfolio Management Team der MKP Invest für unsere Investoren entwickelte ethische/nachhaltige Investmentkonzept gewährleistet größtmögliche Flexibilität, die aufgrund der Verordnung (EU) 2019/2088 stark eingeschränkt wäre. Grundsätzlich sind im Investmentprozess ethische/nachhaltige Ansprüche gegenüber finanziellen abzuwägen, sodass die Leistungsfähigkeit der gestionierten Portfolios im Sinne einer Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. Ziel der Vermögensverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio nach Regionen und Sektoren, in dem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.
Rechtliche Hinweise
Wenngleich wir bestrebt sind, Sie anhand des vorliegenden Dokuments in Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren, so müssen wir dennoch darauf hinweisen, dass wir keine Haftung oder Gewähr für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen übernehmen können.
Informationen gemäß „Taxonomie-Verordnung“
Nach Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung teilen wir Ihnen mit: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“ Der Begriff Finanzprodukt umfasst neben den von MKP Invest beratenen Investmentfonds auch die Vermögensverwaltung. Um größtmögliche Flexibilität, Beweglichkeit und Beständigkeit zu gewährleisten, unterwirft sich MKP Invest derzeit nicht den von der EU definierten Nachhaltigkeitskriterien; nachhaltige Faktoren können aber berücksichtigt werden.